Die Gremien des Versorgungswerkes sind:
- die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein,
- der Aufsichtsausschuss und
- der Verwaltungsrat.
Dem Aufsichtsausschuss obliegt insbesondere,
a) die Richtlinien für die Vornahme von Kapitalanlagen einschließlich des Erwerbs, der Belastung und
Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten zu erlassen und diese der
Kammerversammlung und der Aufsichtsbehörde vorzulegen,
b) den Geschäftsablauf des Versorgungswerkes zu überwachen,
c) den Prüfungsbericht, das versicherungsmathematische Gutachten sowie den Geschäftsbericht
abzunehmen.
Die Mitglieder des Aufsichtsausschusses sind derzeit (5. Wahlperiode):
Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Psychologische Psychotherapeutin
Psychologische Psychotherapeutin