Steuerliche Aspekte / Sonderzahlungen / Erhöhung des Regelbeitrages

Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge können in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von:

a) € 29.344 für Einzel-Veranlagte und € 58.688 für Zusammen-Veranlagte im Jahr 2025 und

b) € 30.826 für Einzel-Veranlagte und € 61.652 für Zusammen-Veranlagte im Jahr 2026 abgesetzt werden.

 

Eine Erhöhung des Regelbeitrages steigert neben der Alters- und Hinterbliebenenrente auch die Berufsunfähigkeitsrente. Mit einer Erhöhung des monatlichen Regelbeitrages können Sie flexibel auf Ihre jeweilige Lebenssituation reagieren. So ist es gemäß § 16 der Satzung des Versorgungswerkes möglich den monatlichen Regelbeitrag zukünftig zu erhöhen oder auch herabzusetzen. Änderungen können Sie problemlos per E-Mail für das Folgejahr beantragen.

 

Hinweis: Sonderzahlungen müssen bis zum 30.12. auf unserem Konto mit Benennung der Mitgliedsnummer bei der apo-Bank gebucht sein.