Steuerliche Aspekte / Sonderzahlungen / Erhöhung des Regelbeitrages

Ab dem Jahr 2023 können Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge beim Versorgungswerk in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von € 26.528 für Einzel-Veranlagte und € 53.056 für Zusammen-Veranlagte abgesetzt werden.

Eine Erhöhung des Regelbeitrages steigert neben der Alters- und Hinterbliebenenrente auch die Berufsunfähigkeitsrente. Mit einer Erhöhung des monatlichen Regelbeitrages können Sie flexibel auf Ihre jeweilige (finanzielle) Lebenssituation reagieren. So ist es gemäß § 16 der Satzung des Versorgungswerkes möglich den monatlichen Regelbeitrag zukünftig zu erhöhen oder auch herabzusetzen. Veränderungen können Sie problemlos per E-Mail bis zum 30. November für das Folgejahr beantragen.

Hinweis: Sonderzahlungen müssen bis zum 30.12. auf unserem Konto mit Benennung der Mitgliedsnummer bei der apo-Bank gebucht sein.