Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der Voraussetzungen folgende Leistungen:
Rentenzahlungen werden nur geleistet, wenn uns der Rentenantrag (siehe Vordruck) vor Rentenbeginn ausgefüllt vorliegt.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der Voraussetzungen folgende Leistungen:
Rentenzahlungen werden nur geleistet, wenn uns der Rentenantrag (siehe Vordruck) vor Rentenbeginn ausgefüllt vorliegt.