Kammerversammlung

Die Gremien des Versorgungswerkes sind:

  • die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein,
  • der Aufsichtsausschuss und
  • der Verwaltungsrat.

Die Kammerversammlung beschließt über

a)     Änderungen und Ergänzungen der Satzung des Versorgungswerkes.        
        Hierfür ist eine Mehrheit von 2/3 der Kammerversammlungsmitglieder erforderlich,

b)     die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses,

c)     die Feststellung des Jahresabschlusses,

d)     die Verwendung eines Überschusses und die Deckung eines Fehlbetrages,

e)     die Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsrates,

f)      die Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge der Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.
        Hierfür ist eine Mehrheit von 4/5 aller Kammerversammlungsmitglieder erforderlich.