Nein, eine solche Situation ist nicht möglich, da eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig ist. Sollte das Versorgungswerk in finanzielle Schieflage geraten, weil das Anlagevermögen durch extreme Kursschwankungen so stark verlorengeht, dass die Rentenzusagen nicht mehr gehalten werden können, führt dies dazu, dass die Rentenhöhen entsprechend anzupassen sind. Ein Totalverlust aller Rentenansprüche wäre nur dann gegeben, wenn das gesamte Vermögen insgesamt aufgebraucht wäre. Da die Vermögensanlage danach gesteuert wird, dass eine möglichst risikoarme Anlage erfolgt, wäre eine solche Situation nur dann denkbar, wenn die gesamte Volkswirtschaft zusammenbricht.